9 Auswertung der GPS-Daten verzögert haben sollte, stellt dies mit Blick auf die umfangreiche Untersuchung ebenfalls noch keine Verzögerung des Verfahrens dar. Ob im Zusammenhang mit dem Gutachten und dem Bericht des Dezernats BEX weitere Abklärungen zu treffen sind, betrifft eine Frage der Beweiswürdigung und steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft.