Urteile des Bundesgerichts 1B_281/2015 vom 15. September 2015 E. 2.2 und E. 4.3 und 1B_73/2015 vom 19. März 2015 E. 4.1). 6.3 Es kann auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Antrag vom 28. Mai 2018 verwiesen werden. Es ist erstellt, dass der Beschwerdeführer die Schweiz über O.________(Ort) verliess und in P.________(Ort) I.________ traf. In Q.________(Ort) hielt ihn die französische Polizei an. Hätte der Beschwerdeführer tatsächlich seinen Sohn in R.________(Ort) besuchen wollen, hätte er kaum diese Route (Umweg von 500 km) genommen.