Sein verwirrter und geschockter Zustand sowie seine Angaben gegenüber I.________, wonach das Haus von H.________ abgebrannt und H.________ tot sei, er nur in der Panik die Hunde zusammengepackt habe und abgefahren sei (vgl. Einvernahme vom 25. Mai 2018, S. 3, Z. 82 ff., S. 10, Z. 460 ff.), weisen daraufhin, dass er bei seiner überstürzten Abreise nach Frankreich vom Brand und vom Tod des Opfers wusste. Dass er erst einen Tag später in den Medien davon gelesen haben soll, erscheint nicht glaubhaft und lässt sich nicht mit seinem Verhalten und seinem Zustand in Einklang bringen.