Dieses Gerät wurde schon von November 2017 bis 20. Januar 2018 vom Opfer benutzt und nur wenige Stunden nach der SMS-Nachricht wurde die SIM-Karte des Opfers in dieses Gerät eingesetzt. Aus der Einvernahme des Vorgesetzten und einer Arbeitskollegin des Opfers geht zudem hervor, dass es sich bereits am 8. Februar 2018 vorgängig bei der Kollegin telefonisch abmeldete und angab, an Migräne zu leiden (Einvernahme vom 17. Februar 2018, S. 6, Z. 258 ff. sowie Einvernahme vom 22. Februar 2018, S. 3, Z. 88 ff.). Das Opfer wusste damit, dass es der Arbeit fernbleiben würde.