Entgegen den Gepflogenheiten des Opfers war die SMS-Nachricht in hochdeutscher Sprache verfasst. Sie erweckt daher den Anschein, dass sie von jemand anderem als dem Opfer verfasst wurde. Es ist denn auch nicht nachvollziehbar, weshalb das Opfer nicht bereits für das Verfassen dieser Nachricht sein Gerät Galaxy J1 benutzt hat. Dieses Gerät wurde schon von November 2017 bis 20. Januar 2018 vom Opfer benutzt und nur wenige Stunden nach der SMS-Nachricht wurde die SIM-Karte des Opfers in dieses Gerät eingesetzt.