5 Verwendung von Brandbeschleuniger an der Leiche davon ausgehen, dass allfällige Spuren durch den Brand hinreichend beseitigt werden. Der Beschwerdeführer bringt jedenfalls weder in der Beschwerde noch in der Replik Einwände oder Ermittlungsergebnisse vor, die zwingend auf eine zufällige oder durch den Löschwasserabfluss bedingte Heizölkontamination hindeuten und die Verwendung von Brandbeschleuniger ausschliessen.