Es sei somit möglich, dass die vorliegende Mischintoxikation im konkreten Fall todesursächlich relevant gewesen sein könnte. Eine Mischintoxikation wie die vorliegende sei jedoch nicht zwingend tödlich und könnte auch zu einer schweren, jedoch nicht letalen oder sogar allenfalls nur leichten Bewusstseinsstörung geführt haben, insbesondere bei allenfalls starker Gewöhnung an die im Blut nachgewiesenen Substanzen.