Dem Gutachten (S. 8) ist zu entnehmen, dass beim Opfer zum Todeszeitpunkt ein Mischkonsum von Alkohol, Drogen und Medikamenten vorgelegen habe. In Abhängigkeit der individuellen Faktoren (wie Substanzgewöhnung, Konstitution, etc.) könnten derartig hohe Konzentrationen im Einzelfall unterschiedliche Auswirkungen auf den Organismus und den Bewusstseinszustand des Konsumenten haben. Es sei somit möglich, dass die vorliegende Mischintoxikation im konkreten Fall todesursächlich relevant gewesen sein könnte.