Diese beiden Interessen verlaufen offensichtlich nicht in dieselbe Richtung. Selbst wenn beide Parteien der Doppelvertretung zugestimmt haben, ist diese zumindest als problematisch einzustufen. Aus diesem Grund wird der vorliegende Entscheid auch der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern mitgeteilt. 9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt.