8 Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Standpunkte der beiden Mandanten zumindest teilweise auseinandergehen. Hätte die F.________ AG nämlich die Vertretungsbefugnis des Beschuldigten bestätigt und den Vertrag mit der Beschwerdeführerin erfüllt, hätte diese keine Strafanzeige eingereicht. Die AG will nun den Shelby Cobra 427 nicht bezahlen und der Beschuldigte will keine strafrechtliche Verurteilung. Diese beiden Interessen verlaufen offensichtlich nicht in dieselbe Richtung.