2017, N. 346 und 377). Die kantonalen Ge- richts- und Verwaltungsbehörden melden der Aufsichtsbehörde ihres Kantons unverzüglich Vorfälle, welche die Berufsregeln verletzen könnten (Art. 15 Abs. 1 BGFA). Im vorprozessualen Stadium hat Rechtsanwalt B.________ gegenüber der Beschwerdeführerin bereits die F.________ AG vertreten. Nun vertritt er im Strafprozess in der gleichen Angelegenheit den Beschuldigten. In welcher Beziehung dieser genau mit der F.________ AG steht, ist aufgrund der Akten nicht ganz klar.