Wird das ausschliesslich von der Privatklägerschaft erhobene Rechtsmittel abgewiesen, hat sie die durch angemessene Ausübung der Verfahrensrechte entstandenen Verteidigungskosten der beschuldigten Person zu tragen (Urteile des Bundesgerichts 6B_273/2017 vom 17. März 2017 E. 2 und 6B_406/2017 vom 6. Juni 2017 E. 3, je mit Hinweisen). Der Beschuldigte ist juristischer Laie und sah sich durch die Strafanzeige mit teilweise komplexen rechtlichen Fragen konfrontiert. Der Beizug eines Anwalts scheint durchaus geboten. Rechtsanwalt B.__