6 der Auktionsbedingungen ohnehin erst nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert wird. Die Zahlung konnte nicht etwa deswegen nicht ausgelöst werden, weil das Konto über zu wenig Deckung verfügte, sondern weil sie dem Filter der Bank verdächtig erschien. Der Zahlungswille des Beschuldigten fiel erst später - wahrscheinlich aufgrund der Vermutung, beim ersteigerten Fahrzeug handle es sich nicht um ein Original – weg. Dass er an der Echtheit des Wagens ernsthafte Zweifel hatte, zeigt nicht zuletzt sein Vorschlag, eine Expertise durchführen zu lassen und die Kosten dafür der Partei aufzuerlegen, die unrecht hatte (Anzeigebeilage 8).