Dadurch habe er überhaupt an der Auktion teilnehmen können und deshalb sei ihm schliesslich der Zuschlag erteilt worden. Ihm sei aber bekannt gewesen, dass er für die F.________ AG nicht über die erforderliche Zeichnungsberechtigung verfüge, woraus sich bereits seine Täuschungsabsicht ableiten lasse. Indem er im Nachgang an die Auktion zum einen Verzögerungen beim Auslösen der Zahlung geltend gemacht und zum anderen die Überprüfung der Echtheit des Fahrzeugs verlangt habe, habe er weiterhin zu verstehen gegeben, zahlungsfähig zu sein und den Vertrag noch erfüllen zu wollen.