Damit hat er eindeutig sein Interesse bekundet, durch die Vermittlungstätigkeit der Beschwerdeführerin einen Kaufvertrag abzuschliessen. Zwischen den Parteien bestand somit ein Vertrag über die Vermittlung eines Auto- 3 kaufs. Ein allfälliger daraus entstandener Schaden trifft die Auktionatorin direkt. Somit ist die Beschwerdeführerin als unmittelbar Geschädigte zu betrachten und zur Beschwerde legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.