4 zu entnehmen, dass auf jedes ersteigerte Objekt ein Aufgeld von 12 % (inkl. MwSt) auf den Zuschlagspreis zu entrichten ist (Anzeigebeilage 4). Aus Ziff. 6 der Auktionsbedingungen ergibt sich die Kostentragungspflicht des Käufers für Transport- und Lagerkosten nicht abgeholter Fahrzeuge. Der Beschuldigte hatte der Beschwerdeführerin bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass er für den von ihr im Auftrag der Einlieferin versteigerten Shelby Cobra 427 mitbieten werde. Damit hat er eindeutig sein Interesse bekundet, durch die Vermittlungstätigkeit der Beschwerdeführerin einen Kaufvertrag abzuschliessen.