__ AG, vertreten durch den Beschuldigten. Am Auktionstag selber bestätigte er diese Anmeldung nochmals per E- Mail, bot mit und erhielt schliesslich den Zuschlag für den Shelby Cobra 427 zu einem Zuschlagspreis von CHF 975‘000.00. Ihm bzw. der F.________ AG wurde am selben Tag ein Betrag von CHF 1‘092‘000.00 (inkl. gemäss Auktionsbedingungen zu leistender Aufwand von 12%) in Rechnung gestellt. In der Folge weigerte sich der Beschuldigte, die Rechnung zu bezahlen und bestritt unter anderem die Echtheit des ersteigerten Fahrzeugs. Schliesslich teilte Rechtsanwalt B.________ im Namen der F.___