1. Am 5. November 2015 reichte die C.________ GmbH zusammen mit E.________ gegen A.________ eine Strafanzeige ein wegen verschiedener strafbarer Handlungen gegen das Vermögen. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Untersuchung gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen arglistiger Vermögensschädigung, evtl. Betrugs (Verfügung vom 2. Mai 2016). Dieses Verfahren stellte sie mit Verfügung vom 27. Dezember 2017 in Anwendung von Art. 319 Abs. 1 Bst. a und d StPO