Die Einleitung eines Strafverfahrens ist hierfür der falsche Weg, zumal nicht ersichtlich ist, worin das strafbare Verhalten der involvierten Personen bestehen soll. Die Beschwerdeführerin scheint einen Feldzug gegen verschiedene Behörden und die Gesellschaft an sich, von der sie sich als Schweizerin mit afrikanischen Wurzeln ungerecht behandelt und bedroht fühlt, zu führen. Ein konkreter strafrechtlich relevanter Sachverhalt mit entsprechenden Beweisen vermag sie jedoch nicht zu nennen. Es ist daher nicht angezeigt, im Rahmen eines Strafverfahrens die Vorwürfe abzuklären.