1. B.________ reichte am 23. Mai 2018 bei der Regionalgen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Anzeige ein, in der sie diverse Personen des Amtsmissbrauchs, der Diskriminierung etc. bezichtigte. Mit Verfügung vom 5. Juni 2018 nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht an die Hand. Dagegen erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Schreiben vom 11. Juni 2018 Beschwerde. Sie machte sinngemäss eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend und beantragte eine Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Am 21. Juni 2018 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet.