Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, einen defekten Personenwagen ohne Nummernschilder im Freien abgestellt und trotz Aufforderung nicht innert Monatsfrist entfernt zu haben. Mit Strafbefehl vom 16. Mai 2018 erklärte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Beschwerdeführer wegen Widerhandlungen gegen das Abfallgesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 300.00. Am 23. Mai 2018 erhob der Beschwerdeführer gegen den Strafbefehl Einsprache. Mittels selber Eingabe reichte er zudem sinngemäss Strafanzeige ein gegen den Beschuldigten wegen übler Nachrede und Rassendiskriminierung.