1. Am 18. Mai 2018 um 18:40 Uhr wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) in E.________ von der Polizei kontrolliert. In seinem Fahrzeug, welches er gemäss seinen Angaben um ca. 16 Uhr dort parkiert habe, fand die Polizei zwei CBD-Hanfsäcklein sowie zwei kleine Minigrips mit Marihuana. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ordnete gleichentags gegenüber dem Beschwerdeführer mündlich eine Blut- und Urinprobe an. Die schriftliche Verfügung datiert vom 22. Mai 2018. Am 28. Mai 2018 wandte sich der Beschwerdeführer an die Beschwerdekammer.