2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt vorläufig der Kanton Bern. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern diesen Betrag zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 3. Dem amtlichen Rechtsbeistand des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt C.________, wird eine Entschädigung wie folgt ausgerichtet: