Diese allgemeine Einschätzung gründet primär auf dem Eindruck, dass sich die beiden nicht abgesprochen hatten. Die erwähnten Widersprüche zu beseitigen vermag sie aber nicht. 7.5.5 Spezifisch im Zusammenhang mit der Hypothese einer Blankettfälschung bringt der Beschwerdeführer vor, dass seine Angaben im Briefkopf sowie die Ort- und Datumsangabe in einer verwirrenden Reihenfolge notiert seien. Es entstehe der Eindruck, dass das Datum an derjenigen Stelle eingefügt worden ist, an der noch genügend Platz vorhanden gewesen sei. Offensichtlich sei, dass die Urkunde nicht in einem Zug angefertigt worden sei.