6 scheinlicher erscheint als ein Freispruch (und damit, ob die Unechtheit der Urkunde wahrscheinlicher erscheint als ihre Echtheit), und nicht, ob gewisse, nicht zu unterdrückende Zweifel an der Echtheit der Urkunde bestehen. An dieser Stelle ist das zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschuldigten hängige, derzeit sistierte Verfahren vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland (CIV ________) zu erwähnen. Der Beschwerdeführer hat die Edition der Akten dieses Verfahrens verlangt.