5 7.4 In Bezug auf die Echtheit der Urkunde und auf den Ablauf des Treffens widersprechen sich die Aussagen der Beteiligten. Wenn auch die Aussagen des Beschuldigten und dessen Ehefrau und Schwiegervater – wie vom Beschwerdeführer gefordert – mit äusserster Vorsicht analysiert werden, ändert dies nichts an deren Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des KTD-Sachverständigen.