Er habe andere Formulare, mit denen die Ehefrau des Beschuldigten zu ihm gekommen sei, immer unterschrieben, ohne diese genau zu lesen (Z. 115 f.). Jedoch sei es vorgekommen, dass der Beschuldigte und dessen Ehefrau ihm Papiere zur Unterschrift vorgelegt und nachträglich geändert hätten (Z. 195–197).