Auch D.________ habe nichts unterschrieben (Z. 150). Mit D.________ habe er lange keinen Kontakt gehabt, dann hätte er ihn zufällig getroffen (Z. 105 f.). 7.3.4 D.________ sagte anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 25. Mai 2016 aus, dass die Ehefrau des Beschuldigten am 19. Januar 2015 ein Formular in einem Umschlag mitgebracht habe (Z. 109, 140 f.). Dieses Formular habe sie ihm gegeben (Z. 142). Gleichzeitig bestritt er, gewusst zu haben, dass sich im Umschlag ein Formular befand (Z. 151). Die vom 19. Januar 2015 datierte Urkunde habe er vor der Einvernahme noch nie gesehen (Z. 163).