7.3 7.3.1 Bei seiner polizeilichen Einvernahme vom 3. März 2016 gab der Beschuldigte unter anderem zu Protokoll, dass die fragliche Urkunde am 19. Januar 2015 bei einem Treffen in Bern geschrieben und unterzeichnet worden sei (Z. 128, 168). Den Text der Bestätigung und seine Adresse oben links habe seine Ehefrau geschrieben, ebenso die – irrtümliche – Angabe «Biel, den 19. Januar. 2015» und die Nummer unterhalb der Adresse des Beschwerdeführers (Z. 153, 164 f., 170f.). Dagegen habe der Beschwerdeführer seine Mobilnummer und seine eigene Adresse selbst eingefügt (Z. 163f.). Auch stamme die erste Unterschrift von diesem (Z. 204).