Mit Eingabe vom 6. November 2017 beantragte der Beschwerdeführer, dass der KTD die Wahrscheinlichkeit einer Blankettfälschung beurteilen sollte. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Beweisantrag mit Verfügung vom 7. Dezember 2017 ab. Der Beschwerdeführer rügt auf dieser Grundlage, dass die Untersuchung der Staatsanwaltschaft einseitig und nicht vollständig sei.