Diese Übernahme sei aber nicht gelungen, weil die Pensionskasse, ihm, dem Beschwerdeführer, einen Teilbezug verweigert habe. Zwar sei es am 19. Januar 2015 zu einem Treffen zwischen dem Beschwerdeführer, dem Beschuldigten und weiteren Personen gekommen. Der Beschwerdeführer habe die betreffende Urkunde dabei aber weder gesehen noch unterzeichnet. Laut dem Beschuldigten hingegen hat der Beschwerdeführer die Urkunde anlässlich dieses Treffens mit seiner Adresse und Mobilnummer ergänzt und unterzeichnet. Zweck der Urkunde war laut dem Beschuldigten, dass dieser gewis-