2015», die Adresse des Beschwerdeführers sowie eine weitere Nummer. Nach dem eigentlichen Text, in dem die oben beschriebenen Schulden bestätigt werden, folgen die Angabe «[Vor- und Nachname von B.________, mit fehlerhaft geschriebenem Vornamen]» und zwei Unterschriften. Nach eigenen Angaben beabsichtigte der Beschwerdeführer, im Verlauf des Februars 2015 den Lebensmittelladen des Beschuldigten in Bern zu übernehmen und stand deshalb mit dem Beschuldigten in Kontakt. Diese Übernahme sei aber nicht gelungen, weil die Pensionskasse, ihm, dem Beschwerdeführer, einen Teilbezug verweigert habe.