3. Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten vor, eine vom 19. Januar 2015 datierte Urkunde gefälscht zu haben. Diese handgeschriebene Urkunde hält fest, dass der Beschwerdeführer dem Beschuldigten «2 Monate 1. Dez. 2014 – 30. Januar 2015 die Miete à 3500 Fr.» sowie «von Juli 2014 bis 30. Dez. 2014 die gesamte Stromrechnung 7500 Fr» bezahlen werde und ihm insgesamt CHF 11'000.00 schulde. Oben links steht die Adresse des Beschuldigten. Oben rechts enthält die Urkunde die Mobilnummer des Beschwerdeführers, die Angabe «Biel, den 19. Januar. 2015», die Adresse des Beschwerdeführers sowie eine weitere Nummer.