Der Beschwerdeführer bringt mit diesen Eingaben lediglich vor, dass er Beschwerde erheben möchte und dass er mit dem Entscheid des Regionalgerichts nicht einverstanden sei. Eine rechtsgenügliche Begründung, weshalb der Entscheid des Regionalgerichts seiner Auffassung nach falsch sein soll, fehlt indes nach wie vor. Der