1. Am 11. Juni 2018 trat das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) auf die Einsprache von A.________ (Beschuldigter/Beschwerdeführer; nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen den Strafbefehl vom 6. März 2018 wegen mehrfachen Vergehens gegen das Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer infolge verspäteter Einreichung nicht ein. Der Beschwerdeführer reichte den Entscheid des Regionalgerichts gleichentags bei der Beschwerdekammer in Strafsachen ein, wobei er auf den Entscheid «Beschwerde» schrieb, diesen datierte und unterzeichnete.