Verfahrensbeteiligte A.________ Beschuldigter/Beschwerdeführer Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Maulbeerstrasse 10, Postfach 6250, 3001 Bern Gegenstand Gültigkeit der Einsprache Strafverfahren wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Oberland, Einzelgericht, vom 11. Juni 2018 (PEN 18 234) Erwägungen: