Im Übrigen ist der Beschwerdeführer wegen Betrugs zum Nachteil einer Versicherung und sein Bruder H.________ wegen Urkundenfälschung in Zusammenhang mit einer Darlehensbeantragung in der Höhe von EUR 200000.00 polizeilich registriert. Da die Involvierung von H.________ im vorliegenden Verfahren nicht restlos geklärt werden konnte, ergeben sich daraus doch weitere Hinweise darauf, dass beim Beschwerdeführer sowie dessen nahen Umfeldes die grundsätzliche Bereitschaft besteht, Gelder deliktisch zu erlangen.