Angesprochen auf die auf seinem Mobiltelefon sichergestellten Bilder von grossen Vermögenswerten gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass seinem Vater ein Mercedes S-Klasse und eine Rolex-Uhr gehören (EV Protokoll vom 14.02.2018, Zeile 717-724). Zu den Umständen der Vertragsunterzeichnung und der Bargeldübergabe sowie zur Darlehensgeberin macht der Beschwerdeführer keine Angaben.