Davon ist die zu beurteilende Anordnung der Sicherheitshaft noch weit entfernt. Am 30. Juni 2018 wäre der Beschwerdeführer rund 155 Tage in Haft. Im Weiteren bietet das von der Staatsanwaltschaft erwähnte Urteil des kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts in einem analogen Fall – trotz Berufung – zumindest eine Richtschnur über die hier zu erwartende Strafe, indem dieses die Einsatzstrafe auf zehn Monate festsetzte und gegen die beiden angeklagten Personen unbedingte Freiheitsstrafen von 12 bzw. 14 Monaten aussprach (vgl. https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Falsche-Polizisten-bleiben- hinter-Gittern/story/11325726).