6 bis am 30. Juni 2018 noch nicht in die Nähe der Dauer der zu erwartenden Strafe tritt. Die Staatsanwaltschaft verweist korrekterweise auf das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 389. Dort hat die 1. Strafkammer des Obergerichts bei einem versuchten Enkeltrick (Summe zunächst CHF 80‘000.00, später CHF 50‘000.00) auf eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten geschlossen. 10 Monate Freiheitsstrafe entsprechen 300 Strafeinheiten. Davon ist die zu beurteilende Anordnung der Sicherheitshaft noch weit entfernt.