So wäre ein Urteil ohne die Anwesenheit des Beschwerdeführers an der Hauptverhandlung nach Ansicht des Zwangsmassnahmengerichts und im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (BK 18 171) nicht möglich. Ein Untertauchen […] würde den ganzen Strafprozess und die in einer Woche stattfindende Hauptverhandlung auch gegenüber den beiden sich weiterhin in Sicherheitshaft befindlichen Mitbeschuldigten […] torpedieren.