Trotz dieser Aussagen stellt [er] gleichzeitig, nebst einer angeblich gewährleisteten und garantierten Sicherheitsleistung eine wöchentliche Meldepflicht in Bern in Aussicht. Die von ihm dargelegten, sich widersprechenden Aussagen und angebotenen Ersatzmassnahmen, manifestieren zum einen dessen geradezu offensichtlich erscheinende Absicht sich dem Verfahren durch Absetzen ins Ausland entziehen zu wollen und erscheinen andererseits bereits auf den ersten Blick als untaugliche Ersatzmassnahmen zur Bannung des nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zweifellos fortbestehenden und in erheblichem Ausmass ausgepräg-