gegen den Beschwerdeführer werde aber per 23. Mai 2018 – befristet bis am 30. Juni 2018 – die Sicherheitshaft angeordnet. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 11. Juni 2018 Beschwerde und beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 30. Mai 2018 sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und der Beschwerdeführer sei mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen. Eventualiter seien folgende Ersatzmassnahmen anzuordnen und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen: wöchentliche persönliche Meldepflicht in Bern; Hinterlegung einer Kaution von € 15‘000.00.