Zwischenzeitlich stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 23. Mai 2018 Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft und beantragte, den Beschluss der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. Mai 2018 (BK 18 171) sowie die dazugehörigen Akten für das vorliegende Verfahren zu edieren. Am 30. Mai 2018 entschied das Zwangsmassnahmengericht, der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Edition des Beschlusses der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. Mai 2018 (BK 18 171) sowie der dazugehörigen Akten werde abgewiesen;