Gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 27. April 2018 erhob der Beschwerdeführer am 11. Mai 2018 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Dieses Verfahren ist derzeit sistiert (BK 18 196). Zwischenzeitlich stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 23. Mai 2018 Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft und beantragte, den Beschluss der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. Mai 2018 (BK 18 171) sowie die dazugehörigen Akten für das vorliegende Verfahren zu edieren.