, 151 f.). Aus dem Berichtsrapport der Polizei vom 16. Mai 2018 geht hervor, dass D.________ eine Schramme im Gesicht hatte und sich aktuell wegen des erlittenen Schleudertraumas noch in Behandlung befinde. Dass es nicht zu schwereren Verletzungen kam, kann mit Blick darauf auch nur dem Zufall zu verdanken sein. 5.2 Dr. F.________ sagte zudem aus, der Beschwerdeführer sei kontrolliert aggressiv, geplant gewesen. Er habe keine Angstzustände gehabt. Sie habe schon das Gefühl gehabt, dass er genau gewusst habe, was er tue. Kurz vor dem erstmaligen Würgen habe er auf sie freundlich, eigentlich gar nicht angespannt gewirkt.