hatte, liess er von D.________ ab und verliess schliesslich das Haus. Draussen demolierte der Beschwerdeführer einen Tisch und einen Stuhl und versuchte mit dem Tischbein, eine Scheibe einzuschlagen. Die Polizei überstellte den Beschwerdeführer schliesslich im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung in die I.________ (Klinik). Sowohl Dr. F.________ als auch D.________ mussten sich medizinisch abklären und behandeln lassen. Nach der Einweisung des Beschwerdeführers in die I.________ (Klinik) am 12. Mai 2018 kam es wiederholt zu Drohungen gegenüber dem Personal.