1. Gegen den Beschuldigten läuft ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung (mehrfach begangen), evtl. Gefährdung des Lebens. Am 31. Mai 2018 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an und befristete die Haftdauer bis zum 29. Juli 2018. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Fürsprecher B.________, am 8. Juni 2018 Beschwerde ein.