Hieraus erhellt, dass die finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers und der Umstand der Führung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens einzig ermächtigten Personen – mithin ausgewählten Mitarbeitern der C.________(Hochschule) bzw. des Departementes – zugänglich waren. Es ist evident, dass die entsprechenden Akten des Verwaltungsgerichtsverfahrens in ein Studentendossier aufgenommen werden (müssen) und dass Dozierende dieses Departements wie auch die mit der Adminis-