Diesem Departement gehört der Dozent B.________ an. Auch die übrigen, mit der Administration der Studierenden beauftragten Mitarbeiter, sind Angestellte der C.________(Hochschule) und betreuen im Zuge ihrer Aufgabenerfüllung notwendigerweise auch die Studierenden des Departements D.________. Hieraus erhellt, dass die finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers und der Umstand der Führung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens einzig ermächtigten Personen – mithin ausgewählten Mitarbeitern der C.________(Hochschule) bzw. des Departementes – zugänglich waren.